Der gesamte Bezirk Hartberg-Fürstenfeld und somit auch unsere Gemeinde gilt lt. Verordnung ab 10.01.2023 als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko (siehe beiligende Verordnung und Bild). In den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko wird unterschieden ob Betriebe mehr als 50 Stück Geflügel am Betrieb halten oder weniger als 50 Stück Geflügel am Betrieb halten. Das Halten von Geflügel muss bei den Bezirkshauptmannschaften gemeldet werden.
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko sind zusätzlich zu den unten angeführten Schutzmaßnahmen folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen einzuhalten:
Weitere Schutzmaßnahmen:
Weitergehende Informationen zur Geflügelpest können unter Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) aufgerufen werden.
Aufgrund von massiven Vogelgrippeausbrüchen in ganz Europa wurde das Aviäre Influenza-Virus, Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dieser Subtyp ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Aus diesem Anlass werden alle Geflügelhalter in den Risikogebieten aufgefordert, die Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.