Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr auf 340 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte. Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 im Gemeindeamt beantragt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen: • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro, • Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro, • sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind Für die Antragstellung bitte sämtliche aktuellen Einkommensnachweise bzw. Pensionsabschnitte aller im Haushalt lebenden Personen mitnehmen (Einkommen monatlich mal 14 dividiert durch 12).
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.
Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes noch bis 31.10.2023 angesucht werden.