Achtung NEU: Anmeldepflicht für Brauchtumsfeuer! Das Brauchtumsfeuer ist von der Veranstalterin/dem Veranstalter spätestens 4 Werktage vor dessen Beginn der Gemeinde, in der das Brauchtumsfeuer vorgesehen ist, unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person sowie der Grundstücks- und Katastralgemeindenummer des Veranstaltungsortes anzumelden.
Für das Entfachen von "Brauchtumsfeuern" bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von öffentlichen Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg unter der Telefonnummer 03332 / 65456 gerne zu Verfügung.