Pöllauberg

 

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Naturpark Pöllauer Tal

Förderungen

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Förderungen der Gemeinde Pöllauberg ab 01.01.2018

E-Bike
€ 100,- Voraussetzungen: Rechnung muss vorgelegt werden und Hauptwohnsitz.

Familiengeld
€ 300,- bei Geburt des Kindes
€ 300,- zum ersten Schuleintritt
€ 100,- für die 5. Schulstufe
Wird von der Gemeinde veranlasst.

Kindergartenbus     
Leistung pro Jahr ca. € 29.000,--     
Wird von der Gemeinde an das Busunternehmen Retter direkt bezahlt.

Zuschuss für Schwimmfahrten der Volksschüler in das Hallenbad Hartberg     
€ 1,00 je Schüler und Fahrt     
Wird mit dem Busunternehmen Retter verrechnet

Mobilitäts-Scheck für Studierende
€ 150,- je Semester (Hauptwohnsitz Pöllauberg)
Antrag bei der Gemeinde

Zuschuss für Schulveranstaltungen (Schikurse, Schullandwochen etc.)     
€ 25.- pro Schüler und Veranstaltung     
Wird vom Klassenvorstand bei der Gemeinde beantragt

Lehrlingsförderung     
Jährlich je Lehrling € 200.- für Betriebe im Gemeindegebiet Pöllauberg.     
Diese Förderung wird an die Betriebe nach Antragstellung durch den Lehrherrn ausbezahlt.

Fahrtechnikkurs für Führscheinneulinge     
Kosten Mehrphase PKW      
Wird von der Gemeinde an das FSZ Ludersdorf bezahlt.

Zuschüsse für moderne Heizanlagen
60 % der Landesförderung, höchstens aber
€ 900.- für Pelletskaminöfen, Kachelöfen und Pelletskamin-öfen als Ganzhausheizung,  
€ 1.000.- für Scheitholzkessel
€ 900.- für Pelletsanlagen und
€ 1.000.- für Hackgutanlagen     
Beantragung durch den Förderungswerber bei der Gemeinde

Zuschuss für Solaranlagen     
je m² € 40.- max. 50 m²     
Antrag bei der Gemeinde

Zuschuss für Photovoltaikanlagen     
Je kWp € 180.- max € 900,- je Anlage     
Antrag bei der Gemeinde

Zuschuss für die Errichtung einer Erdwärmeheizung    
einmaliger Zuschuss in Höhe von € 900.-     
Antrag bei der Gemeinde

Zuschuss für Regenwasser-anlagen     
€ 80.-/m³ Nutzinhalt der Anlage; max. 4 m³ 
Antrag bei der Gemeinde

Zuschuss für die Errichtung von Hauszufahrtenbis zur Garage (Zuschuss für Schotterung und Staubfreimachung)     
Schotter: je lfm € 16.- (max. 50 % der vorgelegten Schotterrechnung)
Asphalt oder Pflasterung: € 24.- je lfm (max. 30 % der vorgelegten Rechnung)
Antrag bei der Gemeinde

Zuschuss für Rinderbesamungen     
€ 15 je Besamung     
Abrechnung mit den Tierärzten

Ankaufsbeihilfe für Schafwidder     
€ 15,- je deckfähiges Schaf, höchstens € 600.-     
Antrag bei der Gemeinde

Förderung für Restaurierungen von Bildstöcken und Kapellen     
Die Höhe der Förderung wird individuell ermittelt     
Antragstellung bei der Gemeinde durch den Besitzer

Geburtstagsehrungen (75-iger, 80-iger, 85-iger, 90-iger, 95-iger)     
Essenseinladung von der Gemeinde und Gutschein € 50,-     
keine Beantragung notwendig.