Pöllauberg

 

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Naturpark Pöllauer Tal

Gefahrenzonenplan der Gemeinde Pöllauberg

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Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Steiermark Ost übermittelte Entwurf der Revision 2025 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet Pöllauberg wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) durch vier Wochen (28.04.2025 bis 02.06.2025) im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt. Einige Liegenschaften im Gemeindegebiet sind betroffen.

Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

Am Freitag, 9.5.2025 findet von 9-12 Uhr im Gemeindeamt Pöllauberg zu diesem Thema ein Sprechtag mit einem Vertreter der Wildbach- und Lawinenverbauung statt.

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