
Die Ausstellung der Wahlunterlagen zur Stimmabgabe durch Briefwahl ist ab Dienstag, 13. Jänner 2026 und bis spätestens am Dienstag, 20. Jänner 2026 möglich.
Schriftliche Anträge können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten eingebracht werden. Eine telefonische Beantragung von Wahlunterlagen ist nicht zulässig. Für eine schriftliche Beantragung verwenden sie bitte beiliegendes Formular!
Auch eine persönliche Antragstellung im Gemeindeamt ist nur bis 20. Jänner 2026 möglich. Diese können unmittelbar nach ihrer Ausstellung in den Räumen der ausstellenden Behörde zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet und abgebeben werden.
Die Wahlunterlagen mit Briefwahl sind so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass diese dort spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit einlangen. Die Portokosten der Übermittlung der Wahlunterlagen an die Wahlbehörde trägt die Landeskammer. Die postalische Übersendung der Wahlunterlagen an die Wahlbehörde erfolgt auf Gefahr der wahlberechtigten Person.